Donnerstag, 22. August 2013

Kassenbuch?

Immer wieder werde ich von Kunden gefragt, ob die Führung eines Kassenbuches erforderlich ist. Und wie man das dann genau macht. Viele Kunden wissen aber auch gar nicht, dass sie zur Führung eines Kassenbuches verpflichtet sind.

Wer muss denn nun eigentlich? Grobe Hilfe gibt hier ein Tipp einer befreundeten Steuerberaterin: wenn regelmäßig Einnahmen bar erfolgen, dann muss ein Kassenbuch geführt werden.

Also nicht, wenn ich mal ein Bahnticket bar kaufe und ansonsten meine Geldeingänge über die Bank reinkommen. Einige Unternehmen müssen schon der Form halber und aufgrund der typischen Geschäftsart ein Kassenbuch führen oder sogar eine spezielle elektronische Kasse einsetzen, z.B. der Frisör, der Gastwirt und der Einzelhandel mit Ladenlokal, der typischerweise Bargeschäfte hat. Rechtssichere Auskunft gibt der Steuerberater zu dem Thema.

Was den meisten gar nicht bewußt ist: hierbei geht es nicht nur um die sehr zeitnahe und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle, hier muss auch täglich ein Kassensturz gemacht werden. Dies gilt ebenso bei der Führung von Kassenbüchern. Ein ausgewiesener Kassenbestand im Buch muss körperlich nachgewiesen werden, d.h. Münzen und Scheine zählen, Summen aufschreiben, Vorgang protokollieren und mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Verantwortlichen versehen. Umständlich? Mag sein - aber Vorschrift! Falls dies nicht geschieht, kann das Finanzamt eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung annehmen und bekommt die Möglichkeit, Umsätze zu schätzen. Wer will das schon.

Details und Hilfen zum Thema Kassenbuch gibt ganz aktuell Lexware. Das kann hier nachgelesen werden. Das Zählprotokoll kann ich auf Anfrage gern zur Verfügung stellen. E-Mail genügt.

Sabine Krieger

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Toller Artikel :)

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