Mittwoch, 5. Januar 2011

Kostengünstige Alternative: der selbstständige Buchhalter

Nur wenigen bekannt aber eine Überlegung wert - gerade zum Jahresanfang. Wer macht die Buchhaltung? Gerade für kleinere Unternehmen und Freiberufler kann es sich lohnen, zu vergleichen:
  • Buchhaltung selbst machen
  • Buchhaltung durch einen Steuerberater erstellen lassen
  • Buchhaltung durch einen externen Dienstleister erstellen lassen.
Wo liegen die Unterschiede, für wen ist was sinnvoll?

Wer nicht mehr als fünf Belege pro Monat hat, kann seine laufende Buchhaltung wahrscheinlich selbst erledigen. Er sollte sich noch darüber informieren oder schulen lassen, worauf zu achten ist, welche Meldungen zu erfolgen haben und welche Belegvorschriften es gibt, aber es ist auch ohne kaufmännische Ausbildung machbar.

Wer umfangreichere Unterlagen hat und sich lieber um sein Geschäft kümmern will anstatt Belege zu erfassen und Auswertungen zu erstellen, hat verschiedene Alternativen. Wer ausgelastet ist, sollte überlegen, wieviel Zeit er für die Buchhaltung benötigt und was das im Vergleich kosten würde. Oft geht es günstiger als man meint.
Ob man einen Steuerberater beauftragt oder ein Buchführungsbüro, der wesentliche Unterschied liegt in der Haftung. Der Steuerberater tritt in Kommunikation mit dem Finanzamt und haftet für steuerlich nicht korrekt beurteilte Sachverhalte. Die Steuerberaterkammer achtet auf laufende Weiterbildung und korrekte Verhaltensweise und Ausstattung der Steuerberater. Dies hat seinen Preis.

Steuerberater haben Tabellen um die Gebühren zu errechnen, aber auch hier gibt es Spielräume. Man sollte sich unbedingt mehrere Angebote einholen.

Das Buchführungsbüro unterliegt keiner Reglementierung durch eine Kammer. Daher sollte darauf geachtet werden, dass geprüfte Bilanzbuchhalter (IHK) diese Arbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen erledigen. Haftungssicherheit bekommt man auch, in dem man darauf achtet, dass der Dienstleister eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Im Falle von Beurteilungsfehlern kann ein Schaden auch in höheren Beträgen ausgeglichen werden. Der Dienstleister wird aber nicht in Kontakt mit dem Finanzamt treten, dafür ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Der Unternehmer erhält auch hier die regelmäßigen, standardisierten Reports wie Summen- und Saldenliste und Betriebswirtschaftliche Auswertung.

Sehr von Vorteil kann sein, wenn das Buchführungsbüro mit einem oder mehreren Steuerberatern zusammen arbeitet. So kann die laufende Buchhaltung kostengünstig vom Dienstleister erledigt werden und die Steuererklärungen erledigt fachgerecht der Steuerberater. Hier wird Hand in Hand gearbeitet. Für den Kunden eine komfortable Lösung.

5. Januar 2011
Sabine Drechsler

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