Mittwoch, 7. Dezember 2011

Gründungszuschuss - neues Recht

Auch wenn selbst die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesagentur für Arbeit nicht genau sagen können, ab wann denn nun das neue Recht gilt: im Augenblick kann noch nach altem Recht gegründet werden!
Also Gas geben, wenn es sowieso geplant war, ggf. ein wenig vorziehen. Es lohnt sich, die Verluste hinterher sind größer, falls der Gründungszuschuss überhaupt noch bewilligt wird. Wenn die Bewilligung durchgeht - steht auch einem Gründercoaching z.B. nichts im Wege.

Gemunkelt wird, dass irgendwann nach oder ab dem 15.12. das neue Recht in Kraft tritt. Wer bis dahin beantragt hat und auch seinen Gründungszeitpunkt spätestens auf den 14. gelegt hat, sollte noch nach derzeitigem Recht behandelt werden.

Gruß - Sabine Drechsler

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