Dienstag, 23. Oktober 2012

Authentifizierte Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2013

Was ist das jetzt wohl wieder? Viele von uns (Selbstständigen) bekommen gerade einen freundlichen Brief vom zuständigen Finanzamt mit dem Hinweis auf die Authentifizierungspflicht ab dem 1. Januar 2013 für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Wofür ist das? Wen betrifft das? Was ist zu tun?

Erst einmal - es geht nur um Unternehmen, die die Lohnsteueranmeldung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung über Elster machen. Hier ändert sich ein wenig das Verfahren - endlich. Der Datenschutz war hier in der Vergangenheit eher als etwas "nachlässig" zu bezeichnen.

Viele Selbstständige lassen die Meldungen von ihrem Steuerberater oder vom Buchhaltungsbüro durchführen. Diese Unternehmen müssen nichts beachten (nur ggf. rückversichern). Die beauftragten Dienstleister haben in der Regel bereits umgestellt und senden die Daten ihrer Mandanten mit einem elektronischen Zertifikat, sofern sie das Elster-Tool nutzen.

Wer seine Meldungen selbst macht und Elster für seine Steuern nutzt, sollte sich allerdings frühzeitig (!) diese Kennung anfordern. Zu finden hier. Wenn Sie das "Software-Zertifikat" wählen, ist das auch nicht mit Kosten verbunden. Aber: zum Jahreswechsel ist hier sicher mit einem Bearbeitungsengpass zu rechnen. Wer dann in 2013 keine Authentifizierung besitzt, kann keine Steuerdaten versenden, das wäre fatal.

Herzliche Grüße,
Sabine Krieger (vorm. Drechsler)

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