Montag, 26. September 2011

Informationsgespräch bei der Drechsler Unternehmensberatung

Wahrscheinlich gar nicht jedem bekannt: telefonisch oder auch im Büro der Beraterin kann man sich bis zu eine Stunde (Termin nach Vereinbarung) kostenlos und unverbindlich informieren über die Möglichkeiten einer Beratung, Inhalte, Kosten und Erstattungsmöglichkeiten über Förderprogramme. Manch einer, der zu lange gewartet hat und dadurch hohe Zuschüsse verspielt hat, hat sich schon geärgert. Also: einfach fragen - denn das kostet nichts! Anrufen unter 0231/3960399 oder 02732/26477.

Freitag, 16. September 2011

Die gewerbliche Absicherung einer Existenzgründung

Heute freue ich mich besonders, wichtige Informationen über Nachbargebiete präsentieren zu dürfen. Frau Josephine Mühle von finanzen.de berichtet über die Notwendigkeit der Absicherung für Selbstständige und zeigt die besonderen Risiken und Möglichkeiten. Hier nun der Gastbeitrag:


Erfolg, Anerkennung und natürlich das entsprechende Einkommen – es gibt mehr als einen Grund, warum Jahr für Jahr tausende Existenzgründer den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Leider decken sich die Vorstellungen nur in seltenen Fällen mit der Realität. Viele Existenzgründer reagieren überrascht, wenn sie feststellen, was die Gründung eines Start-Ups wirklich bedeutet.

Und angesichts der Herausforderungen fallen einige Punkte schnell unter den Tisch. Dabei weisen Versicherungsexperten immer wieder daraufhin, dass gerade Gewerbeversicherungen von Beginn an zu einer Existenzgründung gehören. Schließlich verfügt kaum ein Start-Up über die nötigen Rückstellungen, um sich mit Schadensfällen und Schadenersatzforderungen o. Ä. auseinanderzusetzen. Welche Firmenversicherungen gehören zur ersten Stunde?

Haftpflichtrisiken: Sicherheit für den Erfolg

Zu den wichtigen Gewerbeversicherungen gehören aus Expertensicht Betriebs- und Berufshaftpflicht. Beide schützen das Start-Up vor teuren Schadenersatzforderungen, wenn zum Beispiel bei Bauarbeiten Personen zu Schaden kommen. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung ist eine objektive und unabhängige Beratung sehr zu empfehlen, da Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sich durchaus unterscheiden.

Die Betriebshaftpflicht steht dort im Vordergrund, wo in erster Linie Personen- oder Sachschäden auftreten können, also zum Beispiel für Bau- oder Handwerksbetriebe. Eine Berufshaftpflicht konzentriert sich dagegen auf spezielle Berufsrisiken. Typische Berufe bzw. Branchen wären Architekten, Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder IT-Dienstleister. Hier sind Personen- oder Sachschäden eher eine Ausnahme. Dafür steht der Vermögensschaden im Mittelpunkt.

Neben dem Schadenersatz – sprich der Regulierung eines Schadensfalles – übernimmt die Berufshaftpflicht aber noch eine weitere Aufgabe. Forderungen Dritter gegen den Versicherten werden seitens der Versicherung geprüft und bei fehlender Anspruchsgrundlage abgewiesen. Man spricht hier von der passiven Rechtsschutzfunktion, die einen wesentlichen Baustein jeder Berufshaftpflicht ausmacht. Unterm Strich sind Betriebs- und Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Policen, die jeder Existenzgründer ins Auge fassen sollte. Schadenersatzforderungen in fünf- bis sechstelliger Höhe können ein Start-Up nämlich in die Insolvenz führen. In welche Bereiche erstreckt sich die gewerbliche Absicherung eines Start-Ups noch?

Firmenversicherungen – den Erfolg absichern

Um langfristig mit einer Existenzgründung erfolgreich zu sein, braucht es mehr als nur Betriebs- und Berufshaftpflicht. Auch der „innere“ Schutz genießt einen hohen Stellenwert. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Inhalts- oder Immobilienversicherungen. Auf diese Weise lassen sich Lager- oder Produktionsräume absichern. Des Weiteren beugt zum Beispiel eine Elektronikversicherung Schäden an der EDV-Anlage vor. Und über den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung lassen sich juristische Risikofaktoren eingrenzen. Aufgrund der Bedeutung und Komplexität der Firmenversicherungen wird die Suche nach passenden Policen ohne professionelle Hilfe schnell zum Kraftakt. Experten verweisen daher auf den Stellenwert, den eine objektive und unabhängige Beratung einnimmt.

Autorin Josephine Mühle
Portal Managerin


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Mittwoch, 24. August 2011

Kleinunternehmerschaft - richtig gefährlich?

Wie die Financial Times Deutschland mit der Ausgabe vom 24.8.2011 berichtet, ist es jetzt mit dem Inkrafttreten des neuen Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes richtig schwierig geworden, Kleinunternehmer zu sein und dabei nicht zum Steuerhinterzieher zu werden. Wie kann das sein? Viel strenger als vorher wird auf die Einhaltung der Grenzen geachtet. Wer schätzt, dass er im Gründungsjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz macht, sollte sich schon sehr sicher sein und monatlich seine Umsätze im Auge behalten. Es wird nicht nur auf die Jahressumme gesehen, sondern das einmalige Übersteigen des Monatswertes von 1.458,00 Euro (1/12 des Gesamtbetrages) führt bereits zur Meldepflicht und Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer und zur Zahlung derselben, sagt Steuerberater Patrick Monnighoff aus Düsseldorf.

Als Unternehmensberaterin empfehle ich meinen Kunden meist, auf eine Kleinunternehmerschaft zu verzichten, da der Vorsteuerabzug gerade in der Anfangsphase ein Vorteil für Gründer ist. Um zu ermitteln, was sinnvoll für den Einzelnen ist, empfehle ich ein informelles Gespräch mit Steuerberatern aus meinem Umfeld, die gern über die Vor- und Nachteile sowie Grenzwerte Auskunft geben und über die Folgen aufklären. Die Entscheidung muss individuell getroffen werden. Anschließend wird dann mit dem Kunden das Unternehmen in diesem Sinne gegründet.

Informationen zur Gründung erhalten Sie bei mir als Gründungsberaterin, seit 2003 berate und begleite ich Gründungen aller Branchen. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Informationstermin (0231/3960399 oder 02732/26477).

Freitag, 19. August 2011

Und wieder die Konditionen gesenkt

Unglaubliche 4,44 p.p.a. (effektiv) Zinsen kostet jetzt das Startgeld bei der KfW für Gründer bei einer Laufzeit von 5 Jahren und einem tilgungsfreien Jahr. So günstig war Geld leihen schon lange nicht mehr. Es gibt kaum vergleichbare Konditionen am freien Markt. Wer also über eine Finanzierung nachdenkt, sollte besser nicht mehr so lange warten. Die aktuelle Zinstabelle der KfW befindet sich hier.

Freitag, 29. Juli 2011

Verpflegungsmehraufwand - oft vergessen

Kürzlich aufgefallen ist mir, dass vielen selbstständigen Kollegen nicht bewusst ist, dass der betrieblich bedingte Aufenthalt auswärts (je nach Dauer) zu Verpflegungsmehraufwand führt. Dieser wird als Betriebsausgabe anerkannt , siehe auch §4(5) Nr.5 EStG.

Bewirtungskosten kennt noch fast jeder Unternehmer, hier hat man es mit Betriebsausgaben zu tun, die zumindest zum Teil abzugsfähig sind (§4(5) Nr. 2 EStG) und Quittungen sammeln lohnt sich. Aber Achtung, hier sind die entsprechenden Aufzeichnungsvorschriften zu beachten.

Die eigene Versorgung mit Kaffee und Brötchen darf der Unternehmer jedoch unterwegs nicht geltend machen, er kann sich schließlich nicht selbst bewirten. Den wenigsten ist jedoch klar, dass schon bei einer betrieblich veranlassten Abwesenheit von 8 Stunden oder mehr mindestens 6 Euro als Betriebsausgabe anerkannt werden. Aufzeichnungen lohnen sich also, am besten gleich mit den Reisekosten zusammen. Nachlesen kann man das - wie so meist - gut in Wikipedia.

Dienstag, 19. Juli 2011

Elena gestoppt

Endlich mal eine vernünftige Entscheidung. Die Bundesregierung will den elektronischen Gehaltsnachweis abschaffen. Dies ist einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu entnehmen. Der genaue Wortlaut hier. Wir können nur hoffen, dass die Entbürokratisierung wirklich stattfindet. Die Abschaffung der Signaturpflicht ist ja leider erst einmal gescheitert.

Kleine Unternehmen sind ohne teure, fachkundige Hilfe kaum in der Lage, durch die Vorschriften von "Behörden-Deutschland" durchzukommen. Das muss sich ändern. Wir ersticken so das Unternehmertum im Keim.

S. Drechsler

Mittwoch, 6. Juli 2011

Bildungsscheck

Den wenigsten ist er bekannt - der Bildungsscheck als Zuschuss für Weiterbildung. Wie man daran kommt? Weiterführende Infos gibt es von der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet hier.
Was gibt es? 500 Euro für Weiterbildung, wenn die Gesamtsumme 1.000 Euro beträgt (den Rest zahlt das Unternehmen oder der, der geschult wird) und wer im laufenden und vorangegangenen Jahr keine Weiterbildung begonnen hat. Beantragen können das Betriebe für ihre Mitarbeiter, die Mitarbeiter selbst oder auch Selbstständige in den ersten 5 Jahren nach Gründung. Das Land NRW gibt den Bildungsscheck aus, der aus EU-Mitteln finanziert wird. Weiter lesen auch hier.

Übrigens: bei mir kann man auch Weiterbildung mit dem Bildungsscheck erhalten. Ich schule gern Mitarbeiter und leitende Angestellte im Bereich Kostenrechnung/Controlling und Bankenreporting oder auch Unternehmensplanung. Die Resonanz ist wirklich gut und Kunden haben gelobt, dass es dem Unternehmen wesentlich geholfen hat z.B. in der Kreditbeschaffung.

Viele Grüße,
Sabine Drechsler