Freitag, 16. September 2011

Die gewerbliche Absicherung einer Existenzgründung

Heute freue ich mich besonders, wichtige Informationen über Nachbargebiete präsentieren zu dürfen. Frau Josephine Mühle von finanzen.de berichtet über die Notwendigkeit der Absicherung für Selbstständige und zeigt die besonderen Risiken und Möglichkeiten. Hier nun der Gastbeitrag:


Erfolg, Anerkennung und natürlich das entsprechende Einkommen – es gibt mehr als einen Grund, warum Jahr für Jahr tausende Existenzgründer den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Leider decken sich die Vorstellungen nur in seltenen Fällen mit der Realität. Viele Existenzgründer reagieren überrascht, wenn sie feststellen, was die Gründung eines Start-Ups wirklich bedeutet.

Und angesichts der Herausforderungen fallen einige Punkte schnell unter den Tisch. Dabei weisen Versicherungsexperten immer wieder daraufhin, dass gerade Gewerbeversicherungen von Beginn an zu einer Existenzgründung gehören. Schließlich verfügt kaum ein Start-Up über die nötigen Rückstellungen, um sich mit Schadensfällen und Schadenersatzforderungen o. Ä. auseinanderzusetzen. Welche Firmenversicherungen gehören zur ersten Stunde?

Haftpflichtrisiken: Sicherheit für den Erfolg

Zu den wichtigen Gewerbeversicherungen gehören aus Expertensicht Betriebs- und Berufshaftpflicht. Beide schützen das Start-Up vor teuren Schadenersatzforderungen, wenn zum Beispiel bei Bauarbeiten Personen zu Schaden kommen. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung ist eine objektive und unabhängige Beratung sehr zu empfehlen, da Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sich durchaus unterscheiden.

Die Betriebshaftpflicht steht dort im Vordergrund, wo in erster Linie Personen- oder Sachschäden auftreten können, also zum Beispiel für Bau- oder Handwerksbetriebe. Eine Berufshaftpflicht konzentriert sich dagegen auf spezielle Berufsrisiken. Typische Berufe bzw. Branchen wären Architekten, Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder IT-Dienstleister. Hier sind Personen- oder Sachschäden eher eine Ausnahme. Dafür steht der Vermögensschaden im Mittelpunkt.

Neben dem Schadenersatz – sprich der Regulierung eines Schadensfalles – übernimmt die Berufshaftpflicht aber noch eine weitere Aufgabe. Forderungen Dritter gegen den Versicherten werden seitens der Versicherung geprüft und bei fehlender Anspruchsgrundlage abgewiesen. Man spricht hier von der passiven Rechtsschutzfunktion, die einen wesentlichen Baustein jeder Berufshaftpflicht ausmacht. Unterm Strich sind Betriebs- und Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Policen, die jeder Existenzgründer ins Auge fassen sollte. Schadenersatzforderungen in fünf- bis sechstelliger Höhe können ein Start-Up nämlich in die Insolvenz führen. In welche Bereiche erstreckt sich die gewerbliche Absicherung eines Start-Ups noch?

Firmenversicherungen – den Erfolg absichern

Um langfristig mit einer Existenzgründung erfolgreich zu sein, braucht es mehr als nur Betriebs- und Berufshaftpflicht. Auch der „innere“ Schutz genießt einen hohen Stellenwert. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Inhalts- oder Immobilienversicherungen. Auf diese Weise lassen sich Lager- oder Produktionsräume absichern. Des Weiteren beugt zum Beispiel eine Elektronikversicherung Schäden an der EDV-Anlage vor. Und über den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung lassen sich juristische Risikofaktoren eingrenzen. Aufgrund der Bedeutung und Komplexität der Firmenversicherungen wird die Suche nach passenden Policen ohne professionelle Hilfe schnell zum Kraftakt. Experten verweisen daher auf den Stellenwert, den eine objektive und unabhängige Beratung einnimmt.

Autorin Josephine Mühle
Portal Managerin


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