Freitag, 8. November 2013

Mindestlohn, heiß diskutiert ...

... gibt es aber in vielen Branchen bereits!

In der Rangelei der Politik geht es um eine Gesamtlösung. Dabei gibt es schon viele Einzelregelungen. Vielleicht sollte man das nach außen auch mal klarer formulieren. Hier ein Beispiel:

Mindestlohn für Gebäudereiniger

Für Gebäudereiniger gilt ab dem 1. Januar 2014 ein neuer Mindestlohn:
Für die Innenreinigung steigt der Mindestlohn ab Januar auf 9,31 Euro und zum 1. Januar 2015 auf 9,55 Euro. In den neuen Ländern steigt er ab Januar 2014 auf 7,96 Euro und ab 2015 auf 8,21 Euro. Für die Außenreinigung steigen die Löhne in den alten Bundesländern ab Januar 2014 auf 12,33 Euro und ab Januar 2015 auf 12,65 Euro. In den neuen Ländern gilt ab Januar 2014 ein Mindestlohn von 10,31 Euro und ab Januar 2015 von 10,63 Euro.

Quelle: "mittelstanddirekt" der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

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