Dienstag, 10. Januar 2012

Regionale Gründungswettbewerbe Bochum und Dortmund

Ich kann und will sie gar nicht vergleichen, jeder hat seine eigenen Qualitäten, aber eines ist gewiss: es lohnt sich mitzumachen!
start2grow in Dortmund: Es geht wieder los, Auftaktveranstaltung am 30.01.2012 ab 18 Uhr in der DASA in Dortmund. Nähere Beschreibung hier.

Der Senkrechtstarter in Bochum geht bereits in Phase 2, aber es ist jederzeit noch der Zugang möglich. Einfach das Team ansprechen. Termin 01.02.2012 um 19 Uhr in der alten Lohnhalle des TGW. Nähere Informationen hier.

Bei beiden Wettbewerben bin ich ebenfalls anzutreffen und ehrenamtlich als Coach und Gutachterin tätig. Neben Informationen, Fachvorträgen und Expertenkontakt gibt es auch noch Preise zu gewinnen. Also: einfach reinschauen!

S. Drechsler

Freitag, 23. Dezember 2011

Gründungszuschuss 2012 - beschlossen und verkündet

 Per Newsletter hat das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) gestern wie folgt bekannt gegeben:

"Folgende Änderungen treten am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. die Verkündung erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011:
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt. Änderungen gibt es bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der Förderdauer: Voraussetzung für die Förderung ist künftig ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage). In den ersten sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes geleistet zuzüglich 300 € monatlich als Pauschale für die soziale Absicherung (bisher neun Monate). In den folgenden neun Monaten beträgt der Gründungszuschuss 300 € monatlich (bisher sechs Monate)."

Sämtliche Änderungen der Bekanntmachung können hier nachgelesen werden.

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Gründungszuschuss - neues Recht

Auch wenn selbst die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesagentur für Arbeit nicht genau sagen können, ab wann denn nun das neue Recht gilt: im Augenblick kann noch nach altem Recht gegründet werden!
Also Gas geben, wenn es sowieso geplant war, ggf. ein wenig vorziehen. Es lohnt sich, die Verluste hinterher sind größer, falls der Gründungszuschuss überhaupt noch bewilligt wird. Wenn die Bewilligung durchgeht - steht auch einem Gründercoaching z.B. nichts im Wege.

Gemunkelt wird, dass irgendwann nach oder ab dem 15.12. das neue Recht in Kraft tritt. Wer bis dahin beantragt hat und auch seinen Gründungszeitpunkt spätestens auf den 14. gelegt hat, sollte noch nach derzeitigem Recht behandelt werden.

Gruß - Sabine Drechsler

Freitag, 2. Dezember 2011

Entwicklungen am Kreditmarkt

Interessant vielleicht, nach all den Turbulenzen in letzter Zeit, die derzeitigen Bewegungen am Kreditmarkt. Für Gründer und Gründerinnen gilt: es gibt in der Entwicklung des letzten Jahres eine deutlich fühlbare Entspannung, es bleibt jedoch auch immer eine Einzelfallbetrachtung mit Unterschieden je Branche. Die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise schlagen sich nach meinem Empfinden nicht unmittelbar in das Gründungsgeschäft nieder.

Drechsler Unternehmensberatung





Quelle: KfW